Gesetzentwurf  #CotisationMitchell #CotisationRobots

Gesetz zur Einführung des Beitragsroboters und des Automatisierten Arbeitsbeitrags (AAB)
Verfasser: John MITCHELL
Datum: 1.
Oktober 2025
Referenznummer: Nr. 4249
Dokument: CXIR.004v01
Website: https://cxir.fr


Begründung (Erläuternder Bericht)

Die zunehmende Präsenz von Robotern und Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) – wie etwa ChatGPT – verändert menschliche Tätigkeiten in nahezu allen Wirtschafts- und Lebensbereichen.
Diese Technologien steigern Produktivität und Effizienz, werfen jedoch Fragen der sozialen Gerechtigkeit und des wirtschaftlichen Gleichgewichts auf:
Wer trägt künftig zur sozialen Sicherung bei, wenn produktive Arbeit zunehmend von Maschinen statt von Menschen geleistet wird?

Dieser Gesetzentwurf führt das Konzept des „Beitragsroboters“ und des damit verbundenen Automatisierten Arbeitsbeitrags (AAB) ein. Ziel ist es, ein gerechtes und nachhaltiges fiskalisches Rahmenwerk für das Zeitalter der Automatisierung zu schaffen.


Grundprinzip

Menschliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Gesellschaft durch Steuern, Sozialversicherungen und Rentensysteme.
Automatisierte Systeme hingegen erbringen zwar produktive Arbeit, leisten jedoch bislang keinen entsprechenden Beitrag zum Gemeinwohl.

Der Beitragsroboter-Mechanismus soll sicherstellen, dass auch automatisierte Systeme in angemessener Weise zum gesellschaftlichen Wohlstand beitragen und somit den sozialen Zusammenhalt in einer zunehmend automatisierten Wirtschaft sichern.


Gesetzestext

Artikel 1 – Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz schafft einen steuerlichen und sozialpolitischen Rahmen für automatisierte Einheiten – seien es physische Roboter oder Systeme der Künstlichen Intelligenz – auf Grundlage ihres tatsächlichen oder potenziellen Beitrags zur produktiven Arbeit.

Dieser Beitrag wird durch eine standardisierte Einheit gemessen, die als Automatisiertes Arbeitsäquivalent (AAÄ) bezeichnet wird.


Artikel 2 – Definition des Automatisierten Arbeitsäquivalents (AAÄ)

Das Automatisierte Arbeitsäquivalent (AAÄ) ist eine Maßeinheit, welche die produktive Leistungsfähigkeit eines automatisierten Systems ausdrückt.
Ein AAÄ entspricht der Arbeitsmenge, die von einer vollzeitbeschäftigten Person innerhalb eines Kalenderjahres erbracht wird – unabhängig von Branche oder Funktion.


Artikel 3 – Einführung des Beitragsroboters (BR)

Für jedes automatisierte System wird ein Beitragsroboter-Index (iBR) festgelegt, der sich nach dessen produktiver Leistungsfähigkeit und gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen richtet.

Der iBR wird auf Grundlage folgender Parameter berechnet:

·         (α) Jährliche Anzahl der eingesetzten Automatisierten Arbeitsäquivalente (AAÄ)

·         (β) Nettoauswirkung auf menschliche Beschäftigung

·         (γ) Grad der Nutzung personenbezogener Daten

·         (δ) Ökonomische, soziale und ökologische Externalitäten

Die allgemeine Berechnungsformel lautet:

BR = α × AAÄ + β × (Beschäftigungsauswirkung) + γ × (Datennutzung) + δ × (Externalitäten)

Die Einzelheiten der Parameter und Koeffizienten werden durch Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Anhörung der Nationalen Kommission für Automatisierung und Künstliche Intelligenz (NKA-KI) festgelegt.


Artikel 4 – Automatisierter Arbeitsbeitrag (AAB)

Der Automatisierte Arbeitsbeitrag (AAB) ist eine jährliche Abgabe, die auf Grundlage des Beitragsroboter-Index (iBR) festgesetzt wird.

Die Einnahmen aus dem AAB fließen in den Bundeshaushalt und dienen insbesondere der Finanzierung sozialer Sicherungssysteme, Weiterbildungsprogramme sowie der Förderung menschlicher Beschäftigung im technologischen Wandel.


Schlussbestimmungen

1.      Dieses Gesetz tritt am 1. Januar des auf die Verkündung folgenden Jahres in Kraft.

2.      Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes die erforderlichen Durchführungsverordnungen zu erlassen.


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